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  Hochfor mattig  

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Erben und Vererben von Immobilien

Optionen und Fallstricke

An den Abenden des 10., 13., 19. und 25. Oktober 2016 führte die Treuhand- und Revisionsgesellschaft Mattig-Suter und Partner ihre «Hochfor mattig»-Anlässe durch. Insgesamt 168 Teilnehmende liessen sich im Monsèjour Zentrum am See in Küssnacht am Rigi, 60 Teilnehmende im Alfred Grünwald Saal in Brig, 275 Teilnehmende im Hotel Seedamm Plaza in Pfäffikon SZ und 75 Teilnehmende in der Company Lodge in Seedorf von Dr. Franz Mattig, Bettina Fässler, Tony Z’graggen, Philipp Schmidig und Claudia Mattig zum Thema «Erben und Vererben von Immobilien» kompetent informieren.

In Erbschaften stecken bisweilen erhebliche materielle Werte. Die zweckmässige erbrechtliche Regelung kann deren Schicksal nachhaltig positiv beeinflussen. Ebenso wichtig sind die damit zusammenhängenden emotionalen Aspekte. Trotz Emotion muss jedoch Sachlichkeit im Vordergrund stehen.

Die einleitende Fragestellung lautete: «Wann widmen Sie sich dem Thema «Erben und Vererben»?» Die einfache und klare Antwort lautet: «Je nach Lebenssituation ist eine frühzeitige Regelung der Vermögensnachfolge dringend zu empfehlen.»

Ein/e Unternehmer/in, ein/e Hauseigentümer/in, ein Vater oder eine Mutter sollte über die Grundzüge des Erbrechts im Bilde sein und entsprechende Empfehlungen beurteilen können. Das ist nicht immer einfach und bietet insbesondere bei Vorhandensein von Immobilien Schwierigkeiten. Am Event gingen die verschiedenen Referenten auf spezifische Immobilien-Fragestellungen im Rahmen von Erben und Vererben ein.

Eines von drei Fachreferaten widmete sich den Grundsätzen des Erbrechts. Wer gestorben ist, kann nicht mehr entscheiden, was mit seinem Vermögen geschehen soll. Falls keine Vorkehrungen für den Todesfall getroffen wurden, schützt das Erbrecht direkte Nachkommen, Ehepartner/in und wenn keine Kinder da sind, die Eltern mit der Norm der gesetzlichen Erbfolge und mit Pflichtteilen.

Das Thema «Erbschafts- und Schenkungsbesteuerung» ist in vielen Kantonen nicht mehr von hoher Aktualität, da die Besteuerung der direkten Nachkommen in den letzten Jahrzehnten abgeschafft worden ist. Hervorzuheben ist nach wie vor, dass derzeitig der Kanton Schwyz als einziger Kanton weder Erbschafts- noch Schenkungssteuern kennt und dass die Erbschaftssteuerfolgen bei Nichtverwandten in den Kantonen Uri und Wallis meist unterschätzt werden.

Die Diskussion unter der Leitung von Claudia Mattig ging mit Optionen und Fallstricken auf konkrete Fälle ein und die Diskussion unter den Fachexperten brachte rasch zu Tage, dass Erben und Vererben nicht ein alltägliches Thema für die breite Bevölkerung darstellt. Das Echo der Teilnehmer war dementsprechend positiv.

Nach den Referaten lud die Treuhand- und Revisionsgesellschaft Mattig-Suter und Partner die Teilnehmenden zum Apéro ein. Neben der Netzwerkpflege konnten die Teilnehmer auch ihre persönlichen Anliegen kompetent diskutieren.

Broschüren

mattig.swiss-Erben_und_Vererben_von_Immobilien

Fragestellungen

Erben und Vererben von Immobilien

Referenten

Franz Mattig

Geschäftsmitinhaber

Dr. Franz Mattig

Dr. Franz Mattig beschäftigt sich bevorzugt mit gesamtheitlicher, interdisziplinärer Unternehmungsberatung auf nationaler und internationaler Ebene. Indem er die relevanten Themenbereiche sichtet, bewertet, systematisiert und schliesslich miteinander verknüpft, ermöglicht er umfassende Lösungen mit nachhaltig positiven Erfolgsaussichten.

Bettina Fässler

Mandatsleiterin, Rechtsanwältin, Urkundsperson

Bettina Fässler

Bettina Fässler, Rechtsanwältin und Urkundsperson des Kantons Schwyz, arbeitet seit Anfang 2012 bei der Treuhand- und Revisionsgesellschaft Mattig-Suter und Partner. Sie beschäftigt sich hauptsächlich mit Fragen aus dem Handels- und Gesellschaftsrecht und den damit zusammenhängenden zivilrechtlichen Fragestellungen, der Nachfolgeplanung, Vertragsgestaltung sowie dem Ehe- und Erbrecht. Daneben unterstützt sie KMU in strategischen und operativen Fragen.

Tony Z’graggen

Mandatsleiter

Tony Z'graggen

Tony Z’graggen begleitet seit über 20 Jahren Unternehmerinnen und Unternehmer bei Umstrukturierungs- und Geschäftsübergabeprozessen. Dabei analysiert er die Unternehmensstufe und die private Situation. Daraus abgeleitet erarbeitet er massgeschneiderte Massnahmenpakete. Bei allen Lösungsschritten werden die Auswirkungen auf beiden Ebenen laufend berücksichtigt. Nur so kann eine gesamtheitliche Lösung erreicht werden, die diesen Namen auch verdient. Hervorgetreten ist er auch als Autor des Handbuches «Berufliche Vorsorge», welches im WEKA Verlag 2013 erschienen ist.

Philipp Schmidig

Mitglied Geschäftsleitung

Philipp Schmidig

Philipp Schmidig spezialisierte sich vornehmlich in Steuerfragen für KMU und grössere Unternehmungen im nationalen und internationalen Umfeld. Steuerliche Optimierungen für Unternehmen, Umstrukturierungen sowie umfassende Beratungen für Privatpersonen stehen im Zentrum seiner Tätigkeit.
Die Nachfolgeregelung von KMU-Unternehmen liegt ihm besonders am Herzen.

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