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Home Erben und Vererben von Immobilien

Erben und Vererben von Immobilien

In Erbschaften stecken bisweilen erhebliche materielle Werte. Die zweckmässige erbrechtliche Regelung kann deren Schicksal nachhaltig positiv beeinflussen. Ebenso wichtig sind die damit zusammenhängenden emotionalen Aspekte. Trotz Emotion muss jedoch Sachlichkeit im Vordergrund stehen. Je nach Lebenssituation ist eine frühzeitige Regelung der Vermögensnachfolge dringend zu empfehlen.

Zu den Rahmenbedingungen: Das Erbrecht ist gesamtschweizerisch im Zivilgesetzbuch geregelt. Wer stirbt, kann nicht völlig frei entscheiden, was mit seinem Vermögen geschehen soll. Das Erbrecht schützt direkte Nachkommen, Ehepartner/in und wenn keine Kinder da sind, die Eltern mit der Norm der gesetzlichen Erbfolge und mit Pflichtteilen.

Die Erbschafts- und Schenkungsbesteuerung ist den Kantonen überlassen und unterscheidet sich zwischen diesen erheblich. In vielen Kantonen wurde die Besteuerung der direkten Nachkommen in den letzten Jahrzehnten abgeschafft. Der Kanton Schwyz kennt weder Erbschafts- noch Schenkungssteuern.

Eheliches Güterrecht

Vorbereiten und Beurkunden von Eheverträgen und güterrechtlichen Auseinandersetzungen (Teilung).

Erbschaftsverwaltung

Wir übernehmen Mandate zur amtlichen und privaten Erbschaftsverwaltung.

Erbvertrag / Erbteilung

Wir erarbeiten für Sie Erbteilungsverträge und unterstützen Sie bei deren Abwicklung.

Nachlassberatung

Wir beraten Sie in allen Fragen des Nachlasses, inklusive der Erstellung von Testamenten oder Erbverträgen.

Steuerplanung

Wir unterstützen Sie bei der Strukturierung Ihrer finanziellen und geschäftlichen Aktivitäten. Die Steuerplanung hilft, das geplante Ziel mit der tiefstmöglichen Steuerlast zu erreichen und sich vor unerwartetem Zugriff des Fiskus zu schützen.

Gründungen

Wir unterstützen Sie bei der Gründung Ihrer Gesellschaft.

Schenkungen

Wir beraten Sie bei der Vorbereitung und Erstellung von Schenkungsverträgen.

Vorsorgeplanung

Wir unterstützen Sie bei Ihrer gesamtheitlichen Vorsorgeplanung. Meist werden Vorsorgethemen isoliert aus einer Optik, wie beispielsweise der Steueroptimierung oder der Sicherung im Alter betrachtet. Der weitsichtige Unternehmer oder die weitsichtige Unternehmerin stellt jedoch die Chancen und Gefahren von Vorsorgeentscheidungen in einen grösseren Zusammenhang. Dabei verwischen sich unternehmerische Entscheide und private Dispositionen.

Finanzplanung

Um die richtigen strategischen Entscheide fällen zu können, benötigen Sie eine stichfeste Finanzplanung. Gerne erstellen oder begleiten wir Sie bei der Finanzplanung – auch mit von uns entwickelten Mattig-Tools, welche Sie selbstständig bearbeiten können.

Finanzierungskonzepte

Wir unterstützen Sie bei der Erarbeitung von Finanzierungskonzepten und begleiten Sie beim Finanzierungsprozess.

Unternehmensbewertung

Wir ermitteln mit praxisorientierten Bewertungsverfahren einen aussagekräftigen Unternehmenswert. Dieser verschafft Ihnen eine solide Ausgangslage für Verhandlungen bei einer anschliessenden Erbteilung, Nachfolgeregelung, Kreditvergabe, für einen Fusions-, Kauf- oder Verkaufsprozess sowie für weitere Entscheidungssituationen.

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Erben und Vererben von Immobilien

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Ansprechpartner

Bettina Fässler

Mandatsleiterin, Rechtsanwältin, Urkundsperson

Claudia Mattig

Geschäftsmitinhaberin, Group CEO, Leiterin Hauptsitz Schwyz

Franz Mattig

Geschäftsmitinhaber

Philipp Schmidig

Mitglied Geschäftsleitung

Tony Z’graggen

Mandatsleiter
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