Grundsätzlich steuerpflichtig ist, wer ein Unternehmen betreibt, d. h. eine auf die nachhaltige Erzielung von Einnahmen aus Leistungen ausgerichtete berufliche oder gewerbliche Tätigkeit selbständig ausübt und unter eigenem Namen nach aussen auftritt. Dies gilt auch für Unternehmen mit Geschäftssitz im Ausland, die im Inland tätig sind.
Wer jährlich weltweit mehr als CHF 100’000 Umsatz aus steuerbaren Leistungen erzielt, ist in der Schweiz ab dem ersten Franken, den er in der Schweiz realisiert, steuerpflichtig.
Von der Steuerpflicht befreit sind u.a. Unternehmen mit Sitz im Ausland, die im Inland ausschliesslich der Bezugsteuer unterliegende Dienstleistungen erbringen, beispielsweise Beratungsdienstleistungen. Ebenso von der Steuer befreit sind ausländische Unternehmen, die ausschliesslich Elektrizität und Erdgas in Leitungen an steuerpflichtige Personen im Inland liefern. Solche Strom- und Gaslieferanten müssen sich nicht als steuerpflichtige Personen in der Schweiz registrieren lassen.