
Ganzheitliche Betrachtung Individualbesteuerung / Eigenmietwert
Die Einführung der Individualbesteuerung markiert einen fundamentalen Wechsel im Steuerwesen, der eng mit der geplanten Abschaffung des Eigenmietwertes ...
Grundsätzlich steuerpflichtig ist, wer ein Unternehmen betreibt, d. h. eine auf die nachhaltige Erzielung von Einnahmen aus Leistungen ausgerichtete berufliche oder gewerbliche Tätigkeit selbständig ausübt und unter eigenem Namen nach aussen auftritt. Dies gilt auch für Unternehmen mit Geschäftssitz im Ausland, die im Inland tätig sind.
Wer jährlich weltweit mehr als CHF 100’000 Umsatz aus steuerbaren Leistungen erzielt, ist in der Schweiz ab dem ersten Franken, den er in der Schweiz realisiert, steuerpflichtig.
Von der Steuerpflicht befreit sind u.a. Unternehmen mit Sitz im Ausland, die im Inland ausschliesslich der Bezugsteuer unterliegende Dienstleistungen erbringen, beispielsweise Beratungsdienstleistungen. Ebenso von der Steuer befreit sind ausländische Unternehmen, die ausschliesslich Elektrizität und Erdgas in Leitungen an steuerpflichtige Personen im Inland liefern. Solche Strom- und Gaslieferanten müssen sich nicht als steuerpflichtige Personen in der Schweiz registrieren lassen.
Wir übernehmen für Sie die Fiskalvertretung und die damit zusammenhängenden Aufgaben in der Schweiz. Für die Registrierung als mehrwertsteuerpflichtiges Unternehmen in der Schweiz benötigt der ausländische Unternehmer einen Fiskalvertreter.
Wir erledigen für Sie die einmalige Anmeldung in das Register der Mehrwertsteuerpflichtigen, das quartalsweise oder halbjährliche Erstellen der Mehrwertsteuerabrechnungen sowie die gesetzlich geforderte jährliche Umsatzabstimmung.
Wir unterstützen Sie bei der Einrichtung und Führung Ihrer Buchhaltung. Die Führung der Buchhaltung umfasst die Verbuchung des gesamten Belegverkehrs sowie die damit verbundene Führung der Haupt- und Nebenbücher (z.B. Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung). Alternativ zur Führung der Buchhaltung durch uns besteht die Möglichkeit, dass die Buchhaltung von Ihnen mittels der internetgestützten Buchhaltungssoftware ABACUS über AbaWeb geführt wird.
Wir unterstützen Sie im Zusammenhang mit der Lohnbuchhaltung und der Kreditorenbuchhaltung auch beim Zahlungswesen. Wir erstellen für Sie den elektronischen Vergütungsauftrag, dessen Freigabe wird anschliessend durch Sie vorgenommen.