• Über uns
  • Team
  • Events
  • Kontakt
  • De
  • En
Mattig-Suter und PartnerMattig-Suter und PartnerMattig-Suter und PartnerMattig-Suter und Partner
  • Home
  • Dienstleistungen
    • Abacus Services
    • Finanz- und Rechnungswesen
    • Rechtsberatung
    • Steuerberatung
    • Wirtschaftsberatung
    • Wirtschaftsprüfung
  • Fragestellungen
    • Betreuung von Gemeinden
    • Die Wohnsitznahme in der Schweiz
    • Erben und Vererben von Immobilien
    • Fiskalvertretung
    • Nachfolgeplanung für Familienunternehmen
    • Wertorientierte Unternehmensführung
  • Karriere
    • Offene Stellen
Home Geschützt: Blog Steuerberatung Säule 3a: Gestaffelte Auszahlung
© iStock.com/bernardbodo
26. Februar 2020 | Steuerberatung

Säule 3a: Gestaffelte Auszahlung

Steuerersparnis Konto 3a

Den meisten Steuerpflichtigen dürfte bekannt sein, dass bei Einzahlungen in die Säule 3a erhebliche Steuereinsparungen erzielt werden können. Die Steuerersparnis liegt im vollen Abzug vom steuerbaren Einkommen im Jahr der Einzahlung und in der reduzierten Besteuerung im Jahr der Auszahlung. Bis zum Bezug der Kapitalleistungen im Vorsorgefall unterliegen sowohl der jährliche Zins als auch das einbezahlte Kapital weder der Einkommens- noch der Vermögenssteuer, was einer zusätzlichen steuerlichen Begünstigung gleichkommt.

Steuerersparnis Staffelung der Kapitalzahlungen

Eher wenigen Steuerpflichtigen dürfte bekannt sein, dass eine Staffelung der Kapitalauszahlungen der Säule 3a (und auch der 2. Säule) weiteres erhebliches Steuersparpotenzial in sich birgt. Wer sein gesamtes Säule 3a-Guthaben auf einem Konto oder auf einer Police anhäuft, wird im Jahr der Auszahlung mit einem hohen Steuersatz bestraft! 

Wer diese geschickt auf mehrere Konti und Policen aufteilt, darf mit einer erheblich tieferen Belastung rechnen. Säule 3a-Guthaben dürfen frühestens fünf Jahre vor Erreichen des Rentenalters bezogen werden. Somit stehen in der Regel vier bis fünf Jahre zur Staffelung zur Verfügung. Wer über das Alter von 65 erwerbstätig bleibt, darf den Bezug sogar bis spätestens zum 70. Altersjahr aufschieben.

Besteuerung

Bei der Auszahlung werden alle in einem Jahr ausgerichteten Kapitalleistungen aus Vorsorge zusammengerechnet und separat besteuert. Der anwendbare Steuersatz hängt daher von der Höhe der totalen Vorsorgeeinkommen in diesem Jahr ab. Genau hier kommt die geschickte Staffelung der Auszahlung zum Tragen. Wer schon bei der Einzahlung daran denkt, sein Guthaben auf mehrere Konti und/oder Policen zu verteilen, kann die Auszahlung über mehrere Jahre verteilen. Guthaben auf einem Konto oder einer Police können hingegen nicht verteilt ausbezahlt werden.

Das Berechnungsbeispiel (Kasten) zeigt die effektive Steuerersparnis anhand eines praxisnahen Falls auf. Wie ersichtlich ist, beträgt die Steuerbelastung bei einmaliger Auszahlung des ganzen Guthabens mehr als das Dreieinhalbfache (!) des Steuerbetrags, der bei einer Staffelung über vier Jahre anfällt. Der Unterschied zwischen Variante I und Variante III beträgt satte CHF 7’705. Einzige Bedingung ist, dass das Guthaben auf vier Konti verteilt wird und in vier verschiedenen Jahren ausbezahlt wird (bspw. mit Alter 61, 62, 63 und 64). Je höher die Guthaben der Säule 3a, desto höher fällt die Steuerersparnis aus. Ehepaaren ist zu empfehlen, die Auszahlungszeitpunkte der einzelnen Guthaben zu koordinieren. 

Berechnungsbeispiel*

Säule 3a-Guthaben mit Alter 60: CHF 250’000

Variante I – Alles auf einem Konto:

Steuersatz bei Auszahlung: 4.2%, Steuerbetrag: CHF 10’481

Variante II – Auf 2 Konti verteilt (je CHF 125‘000):

Steuersatz bei Auszahlung: 2.1%, Steuerbetrag: CHF 5’164 (2x CHF 2’582)

ZEV und Steuerpflicht: Es ist zu prüfen, ob der ZEV aufgrund des Aussenauftritts für die MWST eine subjektive Steuerpflicht auslöst.

Variante III – Auf 4 Konti verteilt (je CHF 62‘500):

Steuersatz bei Auszahlung: 1.1%, Steuerbetrag: CHF 2’776 (4x CHF 694)

 

*  Gesamtsteuerbelastung (Bund, Kanton und Gemeinde), verheiratet, Wohnsitzgemeinde Schwyz


Weitere interessante Artikel

13. Mai 2026

Individualbesteuerung: Systemwechsel im Überblick

Die Einführung der Individualbesteuerung stellt einen Systemwechsel in der Besteuerung von Ehepaaren dar. Statt der gemeinsamen Veranlagung werden die ...

Katja
Lötscher

22. April 2026

Handlungsbedarf vor der Abschaffung des Eigenmietwertes

Die Abschaffung des Eigenmietwerts wird das Wohneigentum in der Schweiz grundlegend verändern. Allerdings tritt die Reform frühestens per 2028 in Kraft.

Claudia
Mattig

15. April 2026

Stärkung des Eigenkapital durch Forderungsverzicht

Seit dem 1. Januar 2024 sieht das Gesetz (Art. 725a Abs. 2 OR) für Gesellschaften ohne Revisionsstelle vor, dass bei einem Kapitalverlust die Jahresrechnung ...

Claudia
Mattig

Home
Dienstleistungen
Fragestellungen
Events
Über uns
Team
Karriere
Offene Stellen
Impressum
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Datenschutzerklärung
Rechtliche Hinweise
Support
Kontakt
© Treuhand- und Revisionsgesellschaft Mattig-Suter und Partner. Alle Rechte vorbehalten.
  • Home
  • Dienstleistungen
  • Fragestellungen
  • Events
  • Über uns
  • Team
  • Karriere
  • Offene Stellen
  • Impressum
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen
  • Datenschutzerklärung
  • Rechtliche Hinweise
  • Support
  • Kontakt
© Treuhand- und Revisionsgesellschaft Mattig-Suter und Partner. Alle Rechte vorbehalten.
  • De
  • En
  • Home
  • Dienstleistungen
    • Abacus Services
    • Finanz- und Rechnungswesen
    • Rechtsberatung
    • Steuerberatung
    • Wirtschaftsberatung
    • Wirtschaftsprüfung
  • Fragestellungen
    • Betreuung von Gemeinden
    • Die Wohnsitznahme in der Schweiz
    • Erben und Vererben von Immobilien
    • Fiskalvertretung
    • Nachfolgeplanung für Familienunternehmen
    • Wertorientierte Unternehmensführung
  • Karriere
  • Offene Stellen
  • Über uns
  • Team
  • Events
  • Kontakt
Mattig-Suter und Partner