
Individualbesteuerung: Systemwechsel im Überblick
Die Einführung der Individualbesteuerung stellt einen Systemwechsel in der Besteuerung von Ehepaaren dar. Statt der gemeinsamen Veranlagung werden die ...

Den meisten Steuerpflichtigen dürfte bekannt sein, dass bei Einzahlungen in die Säule 3a erhebliche Steuereinsparungen erzielt werden können. Die Steuerersparnis liegt im vollen Abzug vom steuerbaren Einkommen im Jahr der Einzahlung und in der reduzierten Besteuerung im Jahr der Auszahlung. Bis zum Bezug der Kapitalleistungen im Vorsorgefall unterliegen sowohl der jährliche Zins als auch das einbezahlte Kapital weder der Einkommens- noch der Vermögenssteuer, was einer zusätzlichen steuerlichen Begünstigung gleichkommt.
Eher wenigen Steuerpflichtigen dürfte bekannt sein, dass eine Staffelung der Kapitalauszahlungen der Säule 3a (und auch der 2. Säule) weiteres erhebliches Steuersparpotenzial in sich birgt. Wer sein gesamtes Säule 3a-Guthaben auf einem Konto oder auf einer Police anhäuft, wird im Jahr der Auszahlung mit einem hohen Steuersatz bestraft!
Wer diese geschickt auf mehrere Konti und Policen aufteilt, darf mit einer erheblich tieferen Belastung rechnen. Säule 3a-Guthaben dürfen frühestens fünf Jahre vor Erreichen des Rentenalters bezogen werden. Somit stehen in der Regel vier bis fünf Jahre zur Staffelung zur Verfügung. Wer über das Alter von 65 erwerbstätig bleibt, darf den Bezug sogar bis spätestens zum 70. Altersjahr aufschieben.
Bei der Auszahlung werden alle in einem Jahr ausgerichteten Kapitalleistungen aus Vorsorge zusammengerechnet und separat besteuert. Der anwendbare Steuersatz hängt daher von der Höhe der totalen Vorsorgeeinkommen in diesem Jahr ab. Genau hier kommt die geschickte Staffelung der Auszahlung zum Tragen. Wer schon bei der Einzahlung daran denkt, sein Guthaben auf mehrere Konti und/oder Policen zu verteilen, kann die Auszahlung über mehrere Jahre verteilen. Guthaben auf einem Konto oder einer Police können hingegen nicht verteilt ausbezahlt werden.
Das Berechnungsbeispiel (Kasten) zeigt die effektive Steuerersparnis anhand eines praxisnahen Falls auf. Wie ersichtlich ist, beträgt die Steuerbelastung bei einmaliger Auszahlung des ganzen Guthabens mehr als das Dreieinhalbfache (!) des Steuerbetrags, der bei einer Staffelung über vier Jahre anfällt. Der Unterschied zwischen Variante I und Variante III beträgt satte CHF 7’705. Einzige Bedingung ist, dass das Guthaben auf vier Konti verteilt wird und in vier verschiedenen Jahren ausbezahlt wird (bspw. mit Alter 61, 62, 63 und 64). Je höher die Guthaben der Säule 3a, desto höher fällt die Steuerersparnis aus. Ehepaaren ist zu empfehlen, die Auszahlungszeitpunkte der einzelnen Guthaben zu koordinieren.
Variante I – Alles auf einem Konto:
Steuersatz bei Auszahlung: 4.2%, Steuerbetrag: CHF 10’481
Variante II – Auf 2 Konti verteilt (je CHF 125‘000):
Steuersatz bei Auszahlung: 2.1%, Steuerbetrag: CHF 5’164 (2x CHF 2’582)
ZEV und Steuerpflicht: Es ist zu prüfen, ob der ZEV aufgrund des Aussenauftritts für die MWST eine subjektive Steuerpflicht auslöst.
Variante III – Auf 4 Konti verteilt (je CHF 62‘500):
Steuersatz bei Auszahlung: 1.1%, Steuerbetrag: CHF 2’776 (4x CHF 694)
* Gesamtsteuerbelastung (Bund, Kanton und Gemeinde), verheiratet, Wohnsitzgemeinde Schwyz

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