
Mieterstellung bei Eigentumswechsel
Beim Eigentumsübergang einer Liegenschaft gehen nach schweizerischem Obligationenrecht (Art. 261 OR) sämtliche bestehenden Mietverträge automatisch ...

Für viele von uns wird die Rente und/oder das Kapital aus der 2. Säule das Haupteinkommen nach der Pensionierung darstellen. Ziel der Pensionskasse ist die Erhaltung und Sicherstellung der gewohnten Lebenshaltung. Grund genug, um sich mit dem Thema näher zu befassen und die wichtigsten Punkte zu verstehen. In diesem Blog-Beitrag erfahren Sie die wichtigsten Grundlagen über die berufliche Vorsorge.
Die Pensionskasse führt für jeden Versicherten ein individuelles Konto mit den Beiträgen. Die Gelder aller Versicherten werden zusammen in Obligationen, Aktien, Immobilien und alternative Anlagen investiert, mit dem Ziel eine angemessene Rendite zu erwirtschaften. Der Anlageerfolg wiederum beeinflusst, ob die Pensionskasse die Vorsorgeguthaben mit mehr als 1 Prozent (aktueller gesetzlicher Mindestzinssatz) verzinsen kann. Je höher die Verzinsung, desto stärker wachsen die individuellen Altersguthaben im Hinblick auf die Pensionierung.
Die 2. Säule ist für Angestellte ab dem 25. Altersjahr obligatorisch, wobei die Beiträge zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geteilt werden. Im Unterschied zur 1. Säule (AHV) kommt in der 2. Säule nicht das Kapitalumlageverfahren, sondern das Kapitaldeckungsverfahren zur Anwendung. Versichert ist der Lohnanteil, der über der Eintrittsschwelle von CHF 22’050 (ab 2023) liegt. Der versicherte Lohn wiederum teilt sich in einen obligatorischen und einen überobligatorischen Teil. Der gesetzliche Mindestumwandlungssatz für den obligatorischen Teil beträgt derzeit 6.8 Prozent, der Umwandlungssatz für den überobligatorischen Teil kann tiefer liegen. Für ein Altersguthaben von CHF 100’000 resultiert also eine Jahresrente von CHF 6’800.
Der wichtigste Indikator für die finanzielle Gesundheit einer Pensionskasse ist der Deckungsgrad, welcher ebenfalls im Pensionskassenausweis zu finden ist. Der Deckungsgrad zeigt das Verhältnis zwischen dem Vermögen und den Verpflichtungen. Liegt er über 100 Prozent, so hat die Pensionskasse genügend Vermögen, um die aktuellen und zukünftigen Verpflichtungen zu decken. Eine gute Anlageperformance sowie ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Arbeitstätigen und Pensionierten wirken sich positiv auf den Deckungsbeitrag aus.
Der Pensionskassenausweis enthält alle relevanten Informationen rund um die berufliche Vorsorge. Einmal jährlich erhalten alle Versicherten den Pensionskassenausweis. Unter anderem finden sich darin die folgenden Angaben:
Die Informationen aus dem Vorsorgeausweis sind wichtig und jeder sollte sie verstehen. Sie bilden die Grundlage für die Planung der Altersvorsorge, mit der man sich ab 50 Jahre befassen sollte. Bei Fragen steht Ihnen unser Team gerne zur Verfügung.

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