Die allgemeinen Geschäftsbedingungen können Sie auch als PDF in Deutsch und Englisch herunterladen.
1. Geltungsbereich
1.1 Die jeweils aktuelle Version dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bildet einen integrierenden Bestandteil aller unserer Offerten, Auftragsbestätigungen und Verträge betreffend die im Bereich AbaWeb-Services (AbaWeb) von Treuhand- und Revisionsgesellschaft Mattig-Suter und Partner (MSuP) erbrachten Dienstleistung. Änderungen der vorliegenden AGB bleiben ausdrücklich vorbehalten. Diese werden den Kunden mitgeteilt und gelten, falls der Kunde innert 10 Tagen nicht widersprochen hat, als bekannt und anerkannt.
1.2 Die AGB gelten, soweit Offerten, Auftragsbestätigungen oder Verträge keine ausdrücklich spezifizierte Regelung vorsehen. Vorbehältlich Ziffer 1.1. müssen Regelungen und Bedingungen, die von diesen AGB abweichen, schriftlich vereinbart werden, um Gültigkeit zu erlangen.
1.3 Diese AGBs erstrecken sich auf jede Form der Verarbeitung von personenbezogenen Daten für den Kunden durch MSuP. Die Art der von MSuP verarbeiteten Daten und die Aufbewahrungsdauer ergibt sich aus dem Auftragsbearbeitungsvertrag oder dem Verarbeitungsverzeichnis von MSuP, sofern solche nicht im Auftrag und der zugehörigen Leistungsbeschreibung genügend konkretisiert sind. Das Verarbeitungsverzeichnis kann auf Anfrage eingesehen werden.
2. Inhalt und Umfang der Dienstleistung
2.1 Vertragsgegenstand bildet die Gewährung des Rechts zur Nutzung von bzw. auf festzulegenden Programmteilen und deren Funktionen von AbaWeb zuzugreifen, die sich grundsätzlich auf dem Server von MSuP befinden. Der Zugang zu den Programmteilen erfolgt über das Internet. Der Kunde erwirbt keine Rechte am Programm einschliesslich der dazugehörenden Unterlagen. Die Nutzungsvorschriften, der Funktionsumfang und die Leistungsbeschreibung von AbaWeb sind in der Online-Beschreibung / Hilfefunktion von AbaWeb zu entnehmen. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Nutzung einer bestimmten AbaWeb-Version. Ferner umfasst der Vertragsgegenstand auch das Überlassen von Speicherplatz auf den Servern zur Datensicherung und Datenbearbeitung.
2.2 MSuP stellt die Serverplattform zum Betrieb der Online-Dienstleistung zur Verfügung und ermöglicht technisch und organisatorisch den Austausch von Daten und Informationen zwischen der Plattform und dem Nutzer.
2.3 Der Kunde erhält für jeden von ihm namentlich bezeichneten Benutzer einen Account, der mit geeigneten organisatorischen und technologischen Massnahmen geschützt ist. Für die Verwendung benötigte Software ist vom Kunden vorab zu erwerben / aktivieren, damit die Nutzung freigeschaltet werden kann. MSuP entschlägt sich dabei jeglicher Haftung. Die Datenbearbeitung betreffend die Erstellung, Nutzung sowie Aufrechterhaltung der Zugriffsberechtigung erfolgt zwischen dem Kunden und dem Anbieter der Zugriffsberechtigung.
2.4 Die Firma Abacus Research AG ist gegenüber den Nutzern für das Funktionieren sowie die stetige Weiterentwicklung von AbaWeb verantwortlich. MSuP übernimmt keine Haftung für die Leistungen der Abacus Research AG.
2.5 MSuP vermittelt dem Kunden im Rahmen der Nutzungsvereinbarung persönliche, nicht-exklusive, nicht-übertragbare Rechte, AbaWeb im Rahmen dieser AGB zu nutzen. AbaWeb wird vom Kunden nicht käuflich erworben, sondern lediglich ein Nutzungsrecht erteilt.
2.6 MSuP toleriert keinen Missbrauch der Software, sei es durch strafbare Handlung, Urheberrechtsverletzung, Viren oder andere Schadsoftware, Spam oder durch andere illegale Aktionen. Kunden sind verpflichtet, alle technischen Beschränkungen von AbaWeb sowie deren Nutzungsbedingungen einzuhalten, die dem Kunden nur spezielle Verwendungen gestatten. Insbesondere ist es dem Kunden nicht gestattet:
– technische Beschränkungen der Software zu umgehen;
– organisatorische Massnahmen und Weisung zur Einhaltung des Lizenzmodells zu umgehen;
– die Software zu vermieten oder unter zu lizenzieren oder anderweitig Dritten zugänglich zu machen;
– die Rechte an der Software oder aus diesem Vertrag einem Dritten zu übertragen.
2.7 AbaWeb enthält Software oder andere Technologien, welche im Eigentum Dritter stehen. Die Rechte von solchen Dritten bleiben ausdrücklich vorbehalten.
3. Verfügbarkeit der «AbaWeb»-Dienstleistung
3.1 Es wird keine ununterbrochene Nutzbarkeit der Dienstleistung garantiert. Die Erreichbarkeit des Servers kann eingeschränkt sein. Eine allfällige Haftung für Betriebsunterbrüche wird daher ausdrücklich ausgeschlossen. Allfällige Schäden des Kunden durch Nichtverfügbarkeit von betrieblich notwendigen AbaWeb Bestandteilen sind ausschliesslich durch den Kunden zu tragen.
3.2 MSuP führt geplante Systemunterbrüche (z. B. für Wartungs-, Installations- und Updatearbeiten) abends ab 17:00 Uhr oder an Wochenenden ganztags durch. Während dieser Zeit kann die Dienstleistung nicht genutzt werden. MSuP ist berechtigt, den Betrieb jederzeit aus wichtigem Grund (bei Störungen, Missbrauchsgefahr usw.) zu unterbrechen. Über Betriebsunterbrüche jeglicher Art wird der Kunde in Kenntnis gesetzt. Der Kunde hat dabei keinen Anspruch auf Schadenersatz oder Reduktionen der Nutzungsgebühr.
4. Verpflichtungen des Kunden
4.1 Der Kunde ist für die zur Nutzung von AbaWeb geeignete, eigene Hard- und Software (inkl. Smartphone Apps) sowie für einen Internetzugang verantwortlich.
4.2 Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass bei der Nutzung der AbaWeb-Dienstleistung die anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen, diese AGB, allfällige Nutzungsbestimmungen Dritter und insbesondere der Abacus Research AG sowie die Anweisungen von MSuP und ihrer Partnerunternehmen gemäss Anhang eingehalten werden. Der Kunde ist vollumfänglich für die an MSuP übermittelten Daten verantwortlich. MSuP geht davon aus, dass die übermittelten Daten und Informationen weder rechts- noch sittenwidrig sind und auch keine Rechte Dritter verletzen. Allfällige dadurch entstehende Rechts- oder Kostenansprüche, die durch solche Verletzungen geltend gemacht werden, muss der Kunde vollumfänglich übernehmen.
5. Nutzungsgebühren und Zahlungsbedingungen
5.1 MSuP verrechnet dem Kunden den im Einzelfall anfallenden Stundenaufwand für das Einrichten der vereinbarten Dienstleistung, eine monatlich wiederkehrende Nutzungsgebühr für das beauftragte Profil sowie eine Nutzungsgebühr für die Bereitstellung der benötigten Infrastruktur. Nutzungsgebühren und Abrechnung richten sich nach dem konkreten Auftrag.
5.2 Die Nutzungsgebühren sowie zusätzliche Dienstleistungen – zuzüglich Mehrwertsteuer – werden quartalsweise in Rechnung gestellt und sind innert 30 Tagen netto zu bezahlen.
5.3 Eine Verrechnung mit Gebühren aus Gewährleistungs-, Garantie- oder Haftungsansprüchen oder eine Zurückhaltung wird ausdrücklich ausgeschlossen.
5.4 MSuP ist berechtigt, die Nutzung der Dienstleistung bei Zahlungsverzug oder bei Verdacht von Verstössen gegen vertragliche Vereinbarungen, Rechte gegenüber Dritten oder gegen Gesetz und Sitten mit sofortiger Wirkung und Kosten zu Lasten des Kunden zu sistieren oder zu unterbinden. Während der Sistierung der Dienstleistungen muss der Kunde die Nutzungsgebühren weiterbezahlen. Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen des Kunden wird ausgeschlossen.
6. Datenschutz, System- und Datensicherheit
6.1 MSuP verpflichtet sich, die Daten ausschliesslich für die Zwecke des Auftrages einschliesslich dieses Vertrages sowie gemäss den dokumentierten Instruktionen / Weisungen des Auftraggebers in Einklang mit dem Schweizerischen Datenschutzgesetz zu verarbeiten. MSuP wendet bei der Bearbeitung geeignete Massnahmen zum Schutz der Privatsphäre an, welche die Offenlegung personenbezogener Daten beschränken.
6.2 Beide Parteien sind unabhängig voneinander verpflichtet, das anwendbare Datenschutzgesetz einzuhalten und insbesondere der gesetzlichen Informationspflicht nachzukommen.
6.3 MSuP arbeitet mit den im Anhang genannten Dritten zur Erbringung ihrer Leistungen zusammen. Wenn MSuP mit Dritten bei der Datenbearbeitung zusammenarbeitet, schliesst MSuP eine Vereinbarung über den Schutz der Privatsphäre und den Datenschutz mit diesen Dritten ab.
6.4 Nicht als Dritte gelten Partnerunternehmen von MSuP gemäss Anhang. Partnerunternehmen sind verpflichtet, dasselbe Datenschutzniveau wie MSuP bei der Bearbeitung von personenbezogenen Daten zu befolgen.
6.5 MSuP und ihre Mitarbeiter, Partnerunternehmen gemäss Anhang sowie deren Mitarbeiter sind zur vertraulichen Behandlung der Daten verpflichtet. Die Daten werden gemäss erteiltem Auftrag bearbeitet, gespeichert und können jederzeit von MSuP eingesehen werden. Ohne Einverständnis des Kunden leitet MSuP keine Daten an Dritte weiter.
6.6 MSuP gibt Personendaten nur ins Ausland bekannt, wenn der Bundesrat festgestellt hat, dass die Gesetzgebung des betreffenden Staates oder das internationale Organ einen angemessenen Datenschutz gewährleistet. Liegt kein entsprechender Entscheid vor, kann MSuP dennoch Personendaten ins Ausland bekanntgeben, wenn zum Beispiel:
– EU-Standardvertragsklauseln von den Parteien vereinbart wurden;
– verbindliche unternehmensinterne Regeln von den Parteien eingeführt wurden, die vorgängig durch den Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) oder von einer für den Datenschutz zuständigen Behörde eines Staates, der einen angemessenen Schutz gewährleisten kann, genehmigt wurden;
– ein anderer Mechanismus für die Übermittlung von Personendaten ins Ausland implementiert wurde, welcher durch den EDÖB oder von einer für den Datenschutz zuständigen Behörde eines Staates, der einen angemessenen Schutz gewährleisten kann, genehmigt wurde.
6.7 Der Kunde kann jederzeit neue Instruktionen erlassen, ergänzen oder bestehende Instruktionen ändern. Dies umfasst auch Instruktionen im Hinblick auf die Berichtigung, Löschung und Sperrung personenbezogener Daten. Alle erteilten Instruktionen sind sowohl vom Kunden als auch von MSuP schriftlich zu dokumentieren.
6.8 Ist MSuP der Ansicht, dass eine Instruktion des Kunden gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen verstösst, hat sie diesen unverzüglich darauf hinzuweisen. MSuP ist berechtigt, die Durchführung dieser Weisung solange auszusetzen, bis diese durch den Kunden bestätigt oder geändert wird. MSuP darf die Durchführung einer offensichtlich rechtswidrigen Instruktion ablehnen. Im Übrigen bleiben die Pflichten, die MSuP direkt aus den anwendbaren Datenschutzgesetzen entstehen, erhalten und von diesem Vertrag unberührt.
6.9 MSuP verpflichtet sich, den Kunden unter Berücksichtigung der ihr zur Verfügung stehenden Informationen bei der Einhaltung des anwendbaren Datenschutzrechts zu unterstützen. Ferner verpflichtet sich MSuP, den Kunden zu benachrichtigen im Falle
– eines etwaigen tatsächlichen oder mutmasslichen Datenschutzverstosses;
– etwaigen tatsächlichen oder drohenden Beeinträchtigung oder Mängel auf Seiten von MSuP, die einer Einhaltung der Bestimmungen des Auftrages einschliesslich dieses Vertrages entgegenstehen;
– des Vorliegens etwaiger Anträge auf Zugang sowie des tatsächlich erfolgten Zugangs zu personenbezogenen Daten durch Behörden, sofern diese Benachrichtigung nicht per Gesetz aus wichtigen Gründen des öffentlichen Interesses verboten ist.
6.10 MSuP verpflichtet sich, nach Beendigung des Auftrages einschliesslich dieses Vertrages oder auf Verlangen des Kunden sämtliche personenbezogenen Daten an den Auftraggeber zurückzugeben, an einen vom Auftraggeber schriftlich bestimmten Dritten auszuhändigen oder zu löschen, ohne eine Kopie aufzubewahren. Diese Bestimmung ist vorbehältlich gesetzlicher Aufbewahrungspflichten oder anderer schriftlicher Vereinbarungen, welche dieser Bestimmung vorgehen. Auf Anfrage bestätigt MSuP dem Kunden die Ausführung der Instruktion.
6.11 MSuP verpflichtet sich, dem Kunden sämtliche Informationen zur Verfügung zu stellen, die erforderlich sind, um die Einhaltung dieses Vertrages durch MSuP nachzuweisen und Überprüfungen, einschliesslich Inspektionen, durch den Kunden selbst, einen vom Kunden beauftragten Prüfer oder durch die Aufsichtsbehörde zu ermöglichen und aktiv zu unterstützen. Kontrollen bei MSuP haben ohne vermeidbare Störungen des Geschäftsbetriebes zu erfolgen.
6.12 Die Datenverarbeitungen werden nur an den Standorten durchgeführt, die im zugehörigen Auftrag oder in diesen AGB vereinbart oder anderweitig vom Kunden schriftlich genehmigt wurden.
6.13 MSuP verpflichtet sich, keinen Unterauftragsverarbeiter heranzuziehen, ohne vorgängig die schriftliche Zustimmung des Kunden einzuholen. MSuP ist befugt, die im Anhang aufgeführten Dritten bzw. Unternehmen als Unterauftragsverarbeiter heranzuziehen. Beabsichtigte Änderungen des Unterauftragsverarbeiters werden dem Kunden rechtzeitig schriftlich bekannt gegeben, sodass er diese gegebenenfalls untersagen kann. MSuP schliesst die erforderlichen schriftlichen Vereinbarungen zur Vertraulichkeit und Datenschutz mit dem Unterauftragsverarbeiter ab, welche mindestens so streng wie die Bestimmungen des Auftrages einschliesslich diese AGB sein müssen.
6.14 Der Kunde bestätigt, dass ihn MSuP auf die bestehenden Sicherheitsrisiken durch die Nutzung von AbaWeb über das Internet und von Informationstechnologien im Allgemeinen hingewiesen hat. Er bestätigt zudem, für eine entsprechende aktuelle Sicherheit seiner Systeme, der Programme, Daten usw. zu sorgen sowie Benutzernamen, Passwörter sowie weitere Massnahmen zur Sicherung des persönlichen Zugriffs gegenüber Dritten und Unbefugten geheim zu halten. Die Parteien vereinbaren, dass jede durch den Kunden initialisierte Anmeldung als von berechtigten Nutzern erfolgt, betrachtet wird.
6.15 MSuP ist für geeignete und wirtschaftlich zumutbare Massnahmen betreffend Datensicherheit und insbesondere zur möglichen Verhinderung nicht autorisierter Zugriffe oder Angriffe von aussen auf das System entsprechend dem aktuellen technischen Stand besorgt. Jegliche Garantie oder Gewährleistung für einen Schutz gegen nicht autorisierte Fremdeingriffe wird abgelehnt.
6.16 Der Kunde ist für das Erfüllen der gesetzlich vorgeschriebenen Aufbewahrungs- und Archivierungsvorschriften seiner Unterlagen und Daten selbst verantwortlich. Die Ablage von Belegen in AbaWeb erfüllt die Anforderungen an die gesetzlich vorgeschriebene Aufbewahrung nicht automatisch. Der Kunde ist zudem verantwortlich für die Erstellung einer die gesetzlichen Vorgaben erfüllenden Archivierungsdokumentation.
6.17 Die mandatsverantwortliche Person von MSuP dient als Schnittstelle zum zuständigen internen Datenschutzteam. Die Kontaktinformationen werden auf der Auftragsbestätigung angegeben.
7. Geistiges Eigentum
7.1 AbaWeb ist urheberrechtlich geschützt. Alle bestehenden Rechte oder bei der Vertragserfüllung entstehenden geistigen Eigentumsrechten verbleiben vorbehältlich einer gegenteiligen Regelung bei AbaWeb oder den berechtigten Dritten.
7.2 Der Kunde anerkennt, dass sämtliche Rechte an AbaWeb und seiner Kennzeichnung einschliesslich etwaiger Marken-, Patent-, Urheber-, Lizenzrechte, Knowhow, Prozessabläufe oder vergleichbarer Rechtspositionen ausschliesslich Abacus Research AG und / oder MSuP zustehen.
8. Gewährleistung und Garantien
8.1 MSuP haftet bei mangelhafter Dienstleistung in ihrem Verantwortungsbereich nur für die Behebung des Mangels. Der Kunde hat eventuelle Mängel sofort und unter einwandfreier Fehlerdokumentation (Störungs- und Fehlermeldungen) schriftlich zu rügen. Der Kunde ist verpflichtet, im Rahmen des Zumutbaren alle Massnahmen zu treffen, die eine Feststellung des Mangels oder von Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen oder das Beseitigen der Störung erleichtern. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, vor Abgabe einer Störungsmeldung zunächst alle Fehlerquellen auf seinen Endgeräten (Computer, Notebooks, Modem, Datenkabel usw.) auszuschliessen. Falls ein Mangel nachweislich nicht MSuP zuzuordnen ist, werden die für das Beheben der Mängel erforderlichen Kosten dem Kunden zu den üblichen Honorarsätzen weiterverrechnet. Gelingt es MSuP und ihren Partnerunternehmen nicht, den korrekt dokumentierten Mangel innert einer angemessenen Frist zu beheben, hat der Kunde das Recht, nach einer schriftlich angesetzten Nachfrist von mindestens 30 Tagen zur Mängelbehebung, vom Vertrag zurückzutreten; die jederzeitige Kündigung des Vertrags bleibt vorbehalten (OR 404; s. auch Ziffer 9.1 nachstehend). Eine Behebung des Mangels durch den Kunden oder durch Beiziehen eines von ihm gewählten Dritten wird ausdrücklich untersagt.
8.2 Sämtliche in den Anwenderdokumentationen oder sonstigen Unterlagen enthaltenen technischen Daten, Spezifikationen und Leistungsbeschreibungen sind nach bestem Wissen erstellt worden. MSuP übernimmt keine Garantie oder gibt eine Gewährleistung für diese Dokumente ab, insbesondere nicht hinsichtlich deren Vollständigkeit oder Richtigkeit.
8.3 MSuP kann keine Zusicherungen, Garantien oder Gewährleistungen betreffend die Funktionsfähigkeit, Wirtschaftlichkeit oder jedweder andere Vorteil der Dienstleistung abgeben. MSuP kann auch keine Gewähr dafür bieten, dass die Dienstleistung weder ununterbrochen und fehlerfrei in allen vom Kunden gewünschten Kombinationen, Programmen oder Informatiksystemen eingesetzt werden kann, noch, dass durch die Korrektur eines Programmfehlers das Auftreten weiterer Programmfehler ausgeschlossen werden kann. Die Behebung von Programmfehlern erfolgt abhängig von der Verfügbarkeit einer angepassten Softwareversion (Hotfix / Service-Pack) und nach Abwägung der damit verbundenen Risiken für die gesamte AbaWeb-Installation. Die Behebung von Programmfehlern betrifft jeweils die gesamte AbaWeb-Installation und erfolgt daher im Rahmen von Wartungsarbeiten. Dies kann zu einer eingeschränkten Verfügbarkeit des Dienstes führen.
8.4 Mündliche Aussagen oder Auskünfte sind unverbindlich, solange sie nicht ausdrücklich als verbindlich erklärt werden und schriftlich bestätigt sind.
9. Haftung
9.1 MSuP haftet nur für vorsätzliches oder grobfahrlässiges Handeln oder Unterlassen. Für Schäden, die dem Kunden infolge technischer Mängel, Sicherheitsmängel und Störungen von Drittunternehmen, die mit MSuP zusammenarbeiten oder von denen MSuP abhängig ist (z. B. Provider und Netzbetreiber), entstehen, wird jegliche Haftung abgelehnt.
9.2 In einem allfälligen Schadenfall ist die Haftung auf den einfachen Betrag der vereinbarten monatlichen Nutzungsgebühr beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung und ihr Haftungsausschluss gelten ebenfalls für vertragliche und ausservertragliche Ansprüche.
10. Vertragsdauer, Kündigung
10.1 Die Mindestvertragsdauer beträgt einen Monat. Die Kündigungsfrist beträgt 30 Tage auf Ende jedes Monats. In einem individuellen Vertrag mit dem Kunden können abweichende Vereinbarungen getroffen werden. Die Kündigung hat schriftlich oder per E-Mail zu erfolgen. Eine Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten und beeinträchtigt die Zahlungsverpflichtung des Kunden für die Dienstleistung nicht.
10.2 Wird der Vertrag gekündigt oder beendet, kann MSuP für die Abgabe von Datensicherungen oder für die Datenübertragungen eine Gebühr nach Aufwand verrechnen.
11. Schlussbestimmungen
11.1 Die Parteien dürfen die Rechte und Pflichten aus dieser Vereinbarung nicht ohne Zustimmung der anderen Partei abtreten oder übertragen.
11.2 Die Anlagen zu diesen AGB bilden einen integrierenden Bestandteil des vorliegenden Vertrages. Diese sind insbesondere die Offerte und / oder Auftragsbestätigung und der Auftragsverarbeitungsvertrag (ADV).
11.3 Steht eine in diesem Vertrag enthaltene Bestimmung im Widerspruch zum Auftrag oder zum ADV, gilt folgende Hierarchie:
1. ADV.
2. Offerte und / oder Auftragsbestätigung.
3. vorliegende AGB.
11.4 Die Bestimmungen des vorliegenden Vertrages haben auch nach Beendigung des Auftrages weiterhin Bestand, solange MSuP im Besitz von Buchführungsdaten und / oder personenbezogener Daten des Kunden ist.
11.5 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.
11.6 Sollte eine Bestimmung oder ein Teil einer Bestimmung in dieser Vereinbarung von einem Gericht oder einer zuständigen Behörde für nichtig, rechtswidrig oder unwirksam erklärt werden, wirkt sich dies nicht auf die anderen Bestimmungen aus. Diese anderen Bestimmungen bleiben verbindlich und anwendbar. Die nichtige, rechtswidrige oder unwirksame Bestimmung soll durch eine Regelung ersetzt werden, welche dem wirtschaftlichen Zweck, der mit der früheren Regelung verfolgt wurde, möglichst nahekommt.
11.7 Die Vereinbarung und insbesondere die vorliegenden AGB unterliegen dem schweizerischen Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (Wiener Übereinkommen).
11.8 Ausschliesslich zuständig für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das zuständige Gericht am Sitz von MSuP in Schwyz.
11.9 Zugunsten der Leserfreundlichkeit wird auf das gleichzeitige Formulieren des weiblichen und männlichen Ausdrucks verzichtet. Mit der gewählten Darstellungsweise ist die andere Form jeweils eingeschlossen.
Falls Sie Einsicht in den Anhang wünschen, kann dieser jederzeit bei info@mattig.ch angefordert werden.