
Betrug im Schweizer KMU
Betrug in Schweizer KMU ist häufig die Folge organisatorischer Schwächen und nicht komplexer Manipulationen. Welches sind typische Betrugsmuster und wie kann eine ...

Für gemeinnützige Nonprofit-Organisationen ist das Vertrauen ihrer Spender von zentraler Bedeutung. Wer spendet, möchte sicher sein, dass die Mittel zweckmässig eingesetzt werden und die finanzielle Situation der Organisation nachvollziehbar dargestellt ist. Eine transparente Rechnungslegung trägt deshalb wesentlich zur Glaubwürdigkeit einer Organisation bei.
Grundsätzlich richtet sich die Rechnungslegung juristischer Personen in der Schweiz nach den Vorschriften des Obligationenrechts (Art. 957 ff. OR). Dieses verfolgt primär den Gläubigerschutz und erlaubt unter anderem die Bildung stiller Reserven. Dadurch vermittelt eine Jahresrechnung nach OR nicht zwingend ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
Für gemeinnützige Organisationen, die gegenüber Spendern, Förderinstitutionen und weiteren Anspruchsgruppen eine höhere Transparenz schaffen möchten, bietet Swiss GAAP FER 21 («FER 21») einen anerkannten und praxistauglichen Rechnungslegungsstandard.
Swiss GAAP FER ist ein schweizerischer Rechnungslegungsstandard, der auf dem Grundsatz der True and Fair View basiert. Ziel ist es, die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage einer Organisation möglichst realitätsnah darzustellen. Stille Reserven sind nicht zulässig.
Mit FER 21 wurde ein spezieller Standard für gemeinnützige Nonprofit-Organisationen geschaffen. Er berücksichtigt die Besonderheiten dieser Organisationen und verbessert die Aussagekraft sowie die Vergleichbarkeit ihrer Jahresrechnungen.
Organisationen, die ihre Jahresrechnung nach FER 21 erstellen, wenden die allgemeinen Bestimmungen des Rahmenkonzepts sowie der FER 1 bis 6 (Kern-FER) an. Diese regeln die grundlegenden Anforderungen an Ansatz, Bewertung, Darstellung und Offenlegung der Jahresrechnung. FER 21 ergänzt diese um spezifische Vorschriften für gemeinnützige Nonprofit-Organisationen, insbesondere zur Gliederung der Jahresrechnung, zum Ausweis von Fondskapital und Organisationskapital sowie zu den zusätzlichen Offenlegungs- und Berichterstattungspflichten.
Unabhängig von ihrer Rechtsform gelten Organisationen als gemeinnützige Nonprofit-Organisationen, wenn sie
Eine Jahresrechnung nach FER 21 umfasst:
Die Passiven werden in drei Bereiche gegliedert:
Als Fondskapital werden Mittel ausgewiesen, deren Verwendung durch Dritte klar vorgegeben ist. Dazu gehören beispielsweise zweckgebundene Spenden oder Beiträge, die ausschliesslich für ein bestimmtes Projekt eingesetzt werden dürfen.
Demgegenüber umfasst das Organisationskapital diejenigen Mittel, über welche die Organisation selbst verfügen kann. Es wird in Grundkapital, gebundenes Kapital und freies Kapital unterteilt.
Diese Gliederung ermöglicht es Spendern und weiteren Anspruchsgruppen auf einen Blick zu erkennen, welche Mittel frei verfügbar sind und welche ausschliesslich einem bestimmten Zweck dienen. Dadurch wird eine transparente Darstellung der Herkunft und Verwendung der finanziellen Mittel ermöglicht.
Eine Stiftung erhält eine Spende von CHF 500’000 für den Bau eines Schulhauses in Afrika.
Da der Spender den Verwendungszweck ausdrücklich festgelegt hat, dürfen diese Mittel nicht für andere Projekte eingesetzt werden. Nach FER 21 werden sie deshalb als zweckgebundenes Fondskapital ausgewiesen.
Für Spender und andere Anspruchsgruppen ist dadurch unmittelbar ersichtlich, dass diese Gelder nicht frei verfügbar sind und ausschliesslich für das vereinbarte Projekt verwendet werden dürfen.
Die Anwendung von FER 21 bietet gemeinnützigen Organisationen zahlreiche Vorteile:
Für gemeinnützige Nonprofit-Organisationen ist Transparenz weit mehr als eine gesetzliche Pflicht, sie ist ein wesentlicher Vertrauensfaktor.
Mit FER 21 steht ein Rechnungslegungsstandard zur Verfügung, der die Besonderheiten gemeinnütziger Organisationen berücksichtigt und eine nachvollziehbare Berichterstattung über die finanzielle Lage sowie die Verwendung der erhaltenen Mittel ermöglicht.
Organisationen, die ihre Rechenschaftslegung nach FER 21 erstellen, schaffen damit eine verlässliche Grundlage für das Vertrauen von Spendern, Förderinstitutionen und weiteren Anspruchsgruppen und stärken gleichzeitig ihre Glaubwürdigkeit.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Einführung des Standards, der Erstellung Ihrer Jahresrechnung oder bei Fragen zur Rechnungslegung von gemeinnützigen Nonprofit-Organisationen, kontaktieren Sie uns unverbindlich.
In unserem Blogbeitrag «Fonds Accounting nach Swiss GAAP FER 21 – So werden zweckgebundene Spendengelder transparent ausgewiesen», welcher am 10. November 2026 erscheinen wird, erfahren Sie, wie zweckgebundene Mittel nach FER 21 in der Praxis geführt und ausgewiesen werden und weshalb ein professionelles Fonds Accounting wesentlich zu einer transparenten Rechnungslegung beiträgt.