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Home Geschützt: Blog Finanz- und Rechnungswesen Lohnabzüge / AHV-Renten 2023
© iStock.com/smshoot
20. Dezember 2022 | Finanz- und Rechnungswesen
Claudia MattigGeschäftsmitinhaberin,
Group CEO,
Leiterin Hauptsitz Schwyz

Lohnabzüge / AHV-Renten 2023

Die AHV/IV-Renten werden per 1. Januar 2023 der aktuellen Preis- und Lohnentwicklung angepasst und um 2.5% erhöht. Diese Anpassung hat auch Auswirkungen auf die obligatorische Vorsorge. Gleichzeitig fällt bei der Arbeitslosenversicherung der Solidaritätsbeitrag von 1% weg. Die Mindestbeiträge der Selbständigerwerbenden und der Nichterwerbstätigen für AHV, IV und EO betragen CHF 514 pro Jahr, der Beitrag für die freiwillige AHV/IV CHF 980.

Einen Überblick über die im Jahr 2023 gültigen Lohnabzüge und AHV-Renten liefert die folgende Aufstellung:

AHV/IV/EO/ALV20222023
AHV/IV/EO10.60%10.60%
ALV bis CHF 148‘2002.2%2.2%
Total12.80%12.80%
ALV Solidaritätsbeitrag ab CHF 148‘2011%0%
Arbeitnehmerbeiträge6.4%6.4%
ALV Solidaritätsbeitrag ab CHF 148‘2010.5%0%
Höchstgrenze ALV und UVG20222023
pro MonatCHF 12'350CHF 12'350
pro JahrCHF 148'200CHF 148'200
Beitragsfreier Lohn für 64-/65-jährige20222023
pro MonatCHF 1'400CHF 1'400
pro JahrCHF 16'800CHF 16'800
BVG-Obligatorium20222023
Maximal massgebender JahreslohnCHF 86'040CHF 88'200
KoordinationsabzugCHF 25'095CHF 25'725
Max. koordinierter BVG-LohnCHF 60'945CHF 62'475
Arbeitnehmer obligatorisch zu versichern ab JahreslohnCHF 21'510CHF 22'050
Min. koordinierter BVG-LohnCHF 3'585CHF 3'675
Maximaler Steuerabzug für Säule 3a*20222023
Abzug in Ergänzung zur 2. SäuleCHF 6'883CHF 7'056
Selbständigerwerbende ohne 2. Säule bzw. max. 20% des ErwerbseinkommensCHF 34'416CHF 35'280
AHV-Renten20222023
Minimale einfache AHV-RenteCHF 1'195CHF 1'225
Maximale einfache AHV-RenteCHF 2'390CHF 2'450
Min. Gesamttotal von 2 gesplitteten EhegattenrentenCHF 1'793CHF 1'838
Max. Gesamttotal von 2 gesplitteten EhegattenrentenCHF 3'585CHF 3'675

* Bei Erwerbstätigkeit über das Rentenalter hinaus, kann der Bezug der Altersleistung der Säule 3a um maximal 5 Jahre hinausgeschoben und es können während maximal 5 Jahren Beiträge bezahlt werden.


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