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Home Geschützt: Blog Finanz- und Rechnungswesen Lohnabzüge / AHV-Renten 2024
© iStock.com/Khanchit Khirisutchalual
14. Dezember 2023 | Finanz- und Rechnungswesen
Claudia MattigGeschäftsmitinhaberin,
Group CEO,
Leiterin Hauptsitz Schwyz

Lohnabzüge / AHV-Renten 2024

Mit der Reform AHV 21 wird ab dem 1. Januar 2024 für Frau und Mann ein einheitliches Rentenalter von 65 Jahren eingeführt (Referenzalter). Diese Anpassung erfolgt bei Frauen schrittweise – erstmals am 1. Januar 2025 – um drei Monate pro Jahr ab Jahrgang 1961. Ebenfalls wird ein flexibler Rentenbezug zwischen 63 und 70 Jahren eingeführt. Die Jahrgänge 1961 bis 1969 können die Altersrente weiterhin ab 62 beziehen. Das neue Referenzalter gilt auch für die berufliche Vorsorge.

Die AHV/IV-Renten bleiben für das Jahr 2024 unverändert. Die Mindestbeiträge der Selbständigerwerbenden und der Nichterwerbstätigen für AHV, IV und EO betragen CHF 514 pro Jahr, der Beitrag für die freiwillige AHV/IV CHF 980.

Einen Überblick über die im Jahr 2024 gültigen Lohnabzüge und AHV-Renten liefert die folgende Aufstellung:

AHV/IV/EO/ALV20232024
AHV/IV/EO10.60%10.60%
ALV bis CHF 148‘2002.2%2.2%
Total12.80%12.80%
Arbeitnehmerbeiträge6.4%6.4%
Höchstgrenze ALV und UVG20232024
pro MonatCHF 12'350CHF 12'350
pro JahrCHF 148'200CHF 148'200
Beitragsfreier Lohn für 64-/65-jährige*20232024
pro MonatCHF 1'400CHF 1'400
pro JahrCHF 16'800CHF 16'800
BVG-Obligatorium20232024
Maximal massgebender JahreslohnCHF 88'200CHF 88'200
KoordinationsabzugCHF 25'725CHF 25'725
Max. koordinierter BVG-LohnCHF 62'475CHF 62'475
Arbeitnehmer obligatorisch zu versichern ab JahreslohnCHF 22'050CHF 22'050
Min. koordinierter BVG-LohnCHF 3'675CHF 3'675
Maximaler Steuerabzug für Säule 3a**20232024
Abzug in Ergänzung zur 2. SäuleCHF 7'056CHF 7'056
Erwerbstätige (selbständige sowie unselbständige) ohne 2. Säule bzw. max. 20% des ErwerbseinkommensCHF 35'280CHF 35'280
AHV-Renten20232024
Minimale einfache AHV-RenteCHF 1'225CHF 1'225
Maximale einfache AHV-RenteCHF 2'450CHF 2'450
Min. Gesamttotal von 2 gesplitteten EhegattenrentenCHF 1'838CHF 1'838
Max. Gesamttotal von 2 gesplitteten EhegattenrentenCHF 3'675CHF 3'675

* Ab 2024 ist es möglich, auf diesen Freibetrag zu verzichten und Beiträge in die AHV einzuzahlen, um Beitragslücken zu schliessen.

** Bei Erwerbstätigkeit über das Rentenalter hinaus, kann der Bezug der Altersleistung der Säule 3a um maximal 5 Jahre hinausgeschoben und es können während maximal 5 Jahren Beiträge bezahlt werden.


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