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Home Geschützt: Blog Finanz- und Rechnungswesen Lohnabzüge / AHV-Renten 2025
© iStock.com/Alex Cristi
18. Dezember 2024 | Finanz- und Rechnungswesen
Claudia MattigGeschäftsmitinhaberin,
Group CEO,
Leiterin Hauptsitz Schwyz

Lohnabzüge / AHV-Renten 2025

Die AHV/IV-Renten werden per 1. Januar 2025 der aktuellen Preis- und Lohnentwicklung angepasst und um 2.9% erhöht. Diese Anpassung hat ebenfalls Auswirkungen auf die obligatorische Vorsorge. Die Minimalrente der AHV/IV steigt von CHF 1’225 auf CHF 1’260 pro Monat und die Maximalrente von CHF 2’450 auf CHF 2’520. Die Mindestbeiträge der Selbständigerwerbenden und der Nichterwerbstätigen für AHV, IV und EO betragen neu CHF 530 pro Jahr, der Beitrag für die freiwillige AHV/IV CHF 1’010. 

Frauen: Das Referenzalter beträgt neu 64 Jahre und 3 Monate. 

Männer: Das Referenzalter bleibt weiterhin bei 65 Jahren. 

Einen Überblick über die im Jahr 2025 gültigen Lohnabzüge und AHV-Renten liefert die folgende Aufstellung:

AHV/IV/EO/ALV20242025
AHV/IV/EO10.60%10.60%
ALV bis CHF 148‘2002.2%2.2%
Total12.80%12.80%
Arbeitnehmerbeiträge6.4%6.4%
Höchstgrenze ALV und UVG20242025
pro MonatCHF 12'350CHF 12'350
pro JahrCHF 148'200CHF 148'200
Beitragsfreier Lohn für 65-jährige20242025
pro MonatCHF 1'400CHF 1'400
pro JahrCHF 16'800CHF 16'800
Beitragsfreies Einkommen (AHV/IV/EO)20242025
Geringfügiger Lohn pro Arbeitgeber pro Jahr (gilt nicht für Hausdienstarbeitende)CHF 2'300CHF 2'500
BVG-Obligatorium20242025
Maximal massgebender JahreslohnCHF 88'200CHF 90'720
KoordinationsabzugCHF 25'725CHF 26'460
Max. koordinierter BVG-LohnCHF 62'475CHF 64'260
Arbeitnehmer obligatorisch zu versichern ab JahreslohnCHF 22'050CHF 22'680
Min. koordinierter BVG-LohnCHF 3'675CHF 3'780
Maximaler Steuerabzug für Säule 3a*20242025
Abzug in Ergänzung zur 2. SäuleCHF 7'056CHF 7'258
Erwerbstätige (selbständige sowie unselbständige) ohne 2. Säule bzw. max. 20% des ErwerbseinkommensCHF 35'280CHF 36'288
AHV-Renten20242025
Minimale einfache AHV-RenteCHF 1'225CHF 1'260
Maximale einfache AHV-RenteCHF 2'450CHF 2'520
Min. Gesamttotal von 2 gesplitteten EhegattenrentenCHF 1'838CHF 1'890
Max. Gesamttotal von 2 gesplitteten EhegattenrentenCHF 3'675CHF 3'780

* Bei Erwerbstätigkeit über das Rentenalter hinaus kann der Bezug der Altersleistung der Säule 3a um maximal 5 Jahre hinausgeschoben und es können während maximal 5 Jahren Beiträge bezahlt werden.


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