
Ganzheitliche Betrachtung Individualbesteuerung / Eigenmietwert
Die Einführung der Individualbesteuerung markiert einen fundamentalen Wechsel im Steuerwesen, der eng mit der geplanten Abschaffung des Eigenmietwertes ...

Wenn denn einmal die Individualbesteuerung im Bund und in den Kantonen eingeführt sein wird (spätestens ab 1. Januar 2032), haben Ehegatten je eine Steuererklärung nach Massgabe ihrer zivilrechtlichen Verhältnisse abzugeben und werden getrennt besteuert.
Die Einkommenssteuern verlaufen querbeet in den Kantonen und vor allem im Bund (sehr) progressiv. Die Vermögenssteuern sind entweder linear (Kantone SZ, SG, TG, LU) oder ebenfalls progressiv (Kantone ZH, AG, GR, BE, SO).
Bei den Erbschafts- und Schenkungssteuern sind Ehegatten und Nachkommen meistens völlig steuerbefreit (Kantone SZ, ZH, SG, AG, GR, TG, LU, BE, SO). Vermögensübergänge von Nachkommen auf die Eltern werden jedoch oftmals besteuert (Kantone ZH, SG, AG, GR, TG, LU, BE).
Dabei sind weitere künftige Vermögensübergänge so weit als möglich zu berücksichtigen.
Bei allen Vorgehensweisen ist ein Satz aus den mittelalterlichen Gesta romanorum bedenkenswert: «Quidquid agis, prudenter agas et respice finem.» «Was immer Du tust, handle mit Bedacht, und bedenke das Ende». Im Zuge der (abgelehnten) Erbschaftssteuerinitiative 2011 haben manche Steuerpflichtige Vermögensübertragungen in die Wege geleitet, deren heutige Korrektur Kopfzerbrechen bereitet und Steuerfolgen auslöst.