Lic. iur. Matthias Schumacher ist seit 2002 als Rechtsanwalt tätig. Er beschäftigt sich vornehmlich mit Fragen aus dem Handels- und Zivilrecht. Daneben unterstützt er KMU in strategischen und operativen Fragen. Als Spartenleiter ist er für die fachliche Führung der Sparte Recht verantwortlich.
Am 1. Juli 2024 sind die Änderungen des Gesetzes über die Beurkundung und Beglaubigung (BBG; SRSZ 210.210) in Kraft getreten. Mit § 19 Abs. 2 und 3 (neu) hat ...
Matthias Schumacher
Vermögensübertragung & Ergänzungsleistungen
Grundsätzlich ist jede mündige und urteilsfähige Person frei zu entscheiden, wie sie ihr Vermögen braucht. Dies schliesst auch das Recht ein im Rahmen der erbrechtlichen ...