
Individualbesteuerung: Systemwechsel im Überblick
Die Einführung der Individualbesteuerung stellt einen Systemwechsel in der Besteuerung von Ehepaaren dar. Statt der gemeinsamen Veranlagung werden die ...

Für das Jahr 2024 wurden in diversen Bezirken und Gemeinden des Kantons Schwyz die Steuerfüsse für natürliche Personen gesenkt. Der Bezirk Einsiedeln senkt seinen Steuerfuss um 20 Prozentpunkte von 340% auf 320% der einfachen Steuer und der Bezirk Küssnacht um 10 Prozentpunkte auf neu 275%. Bei den Gemeinden fällt insbesondere Freienbach ins Auge, welche den Steuerfuss um 5 Prozentpunkte auf 189% senkt. Damit hat Freienbach neu den tiefsten Steuerfuss im Kanton für natürliche Personen und löst die langjährige Spitzenreiterin Wollerau (194%) ab. Neben Freienbach senken auch die Gemeinden Feusisberg (um 5% auf 194%), Arth (um 10% auf 280%), Rothenthurm (um 5% auf 295%), Schübelbach (um 10% auf 330%) und Illgau (um 3% auf 262%) ihren Steuerfuss. Demgegenüber erhöhen die Gemeinden Innerthal und Vorderthal ihren Steuerfuss um jeweils 4 Prozentpunkte auf 290% respektive 295% (alle Angaben ohne Kultussteuer).
Infolge der veränderten Steuerfüsse wurden gestützt auf das Steuergesetz des Kantons Schwyz auch die Quellensteuertarife für das Steuerjahr 2024 neu berechnet. Die bei der Berechnung des Quellensteuerabzugs berücksichtigten Pauschalen für Berufskosten, Versicherungsprämien und Abzüge für Familienlasten werden ausgewiesen. Die Tarife gelten für das ganze Kantonsgebiet des Kantons Schwyz und betreffen sowohl die Kantons-, Bezirks- und Gemeindesteuern sowie auch die direkte Bundessteuer. Die aktuell geltenden Tarife sowie Abzugspauschalen sind auf der Website der Kantonalen Steuerverwaltung Schwyz aufgeschaltet.

Die Einführung der Individualbesteuerung stellt einen Systemwechsel in der Besteuerung von Ehepaaren dar. Statt der gemeinsamen Veranlagung werden die ...

Katja
Lötscher

Die Abschaffung des Eigenmietwerts wird das Wohneigentum in der Schweiz grundlegend verändern. Allerdings tritt die Reform frühestens per 2028 in Kraft.

Claudia
Mattig

Seit dem 1. Januar 2024 sieht das Gesetz (Art. 725a Abs. 2 OR) für Gesellschaften ohne Revisionsstelle vor, dass bei einem Kapitalverlust die Jahresrechnung ...

Claudia
Mattig