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Home Geschützt: Blog Steuerberatung Senkung Steuerfüsse und neuer Quellensteuertarif 2024
© iStock.com/Ivan-balvan
27. Februar 2024 | Steuerberatung
Florian FarnerMandatsleiter,
Rechtsanwalt,
Urkundsperson

Ausblick 2024: Senkung Steuerfüsse und neuer Quellensteuertarif 2024

Senkung Steuerfüsse

Für das Jahr 2024 wurden in diversen Bezirken und Gemeinden des Kantons Schwyz die Steuerfüsse für natürliche Personen gesenkt. Der Bezirk Einsiedeln senkt seinen Steuerfuss um 20 Prozentpunkte von 340% auf 320% der einfachen Steuer und der Bezirk Küssnacht um 10 Prozentpunkte auf neu 275%. Bei den Gemeinden fällt insbesondere Freienbach ins Auge, welche den Steuerfuss um 5 Prozentpunkte auf 189% senkt. Damit hat Freienbach neu den tiefsten Steuerfuss im Kanton für natürliche Personen und löst die langjährige Spitzenreiterin Wollerau (194%) ab. Neben Freienbach senken auch die Gemeinden Feusisberg (um 5% auf 194%), Arth (um 10% auf 280%), Rothenthurm (um 5% auf 295%), Schübelbach (um 10% auf 330%) und Illgau (um 3% auf 262%) ihren Steuerfuss. Demgegenüber erhöhen die Gemeinden Innerthal und Vorderthal ihren Steuerfuss um jeweils 4 Prozentpunkte auf 290% respektive 295% (alle Angaben ohne Kultussteuer).

Neuer Quellensteuertarif

Infolge der veränderten Steuerfüsse wurden gestützt auf das Steuergesetz des Kantons Schwyz auch die Quellensteuertarife für das Steuerjahr 2024 neu berechnet. Die bei der Berechnung des Quellensteuerabzugs berücksichtigten Pauschalen für Berufskosten, Versicherungsprämien und Abzüge für Familienlasten werden ausgewiesen. Die Tarife gelten für das ganze Kantonsgebiet des Kantons Schwyz und betreffen sowohl die Kantons-, Bezirks- und Gemeindesteuern sowie auch die direkte Bundessteuer. Die aktuell geltenden Tarife sowie Abzugspauschalen sind auf der Website der Kantonalen Steuerverwaltung Schwyz aufgeschaltet.


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