Florian Farner beschäftigt sich mit sämtlichen Fragen aus dem Zivilrecht, insbesondere dem Immobiliarsachen- und Grundbuchrecht, dem Ehe- und Erbrecht sowie dem Handels- und Gesellschaftsrecht. Aufgrund seiner langjährigen Erfahrung bei einem Notariat und Grundbuchamt, ist er in sämtlichen Grundstücksgeschäften sowie der damit zusammenhängenden Nachlassplanung und -abwicklung besonders versiert.
Ausbildung:
Master of Law Rechtsanwalt und Urkundsperson in Ausbildung zum dipl. Steuerexperte
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