
Rechtliche Aspekte von Bring Your Own Device
Die geschäftliche Nutzung privater digitaler Endgeräte durch Arbeitnehmende, auch bekannt als Bring Your Own Device (BYOD), gewinnt im ...

Die Schweiz steht seit Jahren in der Kritik, da die Regelungen zur Identifikation wirtschaftlich berechtigter Personen als unzureichend gelten. Bisher waren entsprechende Informationen nur in den Aktienbüchern der Firmen oder bei Finanzintermediären hinterlegt, und somit vor allem für die Behörden nicht unmittelbar und zentral zugänglich. Vor dem Hintergrund globaler Bemühungen zur Bekämpfung von Geldwäscherei und der Umgehung von Sanktionen wurde der Ruf nach einem zentralen Register laut. Um den Finanzplatz Schweiz vor Reputationsschäden zu schützen und die Integrität des Wirtschaftsstandortes zu wahren, hat das Parlament am 26. September 2025 das TJPG verabschiedet.
Das TJPG markiert eine Zäsur in der Schweizer Corporate Governance. Es ergänzt das bestehende Geldwäschereigesetz (GwG) und das Obligationenrecht (OR).
Auf die rund 500’000 im Handelsregister eingetragenen juristischen Personen kommen konkrete Pflichten zu:
Mit dem TJPG vollzieht die Schweiz einen Paradigmenwechsel. Während die Privatsphäre durch das nicht-öffentliche Register teilweise gewahrt bleibt, steigen die Compliance-Anforderungen für Unternehmen massiv an. Das Gesetz ist ein wichtiger Schritt, um die Schweiz als sicheren und transparenten Finanzplatz im globalen Wettbewerb zu positionieren.

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Florian
Farner

Nach Bestreben des Bundesrats, bei Grundstückkaufs- und Werkverträgen (a) eine Verlängerung der Mängelrügefristen und (b) die Schaffung eines unentgeltlichen ...

Bernhard
Aschwanden

Verwaltungsratsmitglieder werden je nach statutarischen Bestimmungen für max. sechs Jahre gewählt (Art. 710 OR). Eine Wiederwahl ist erlaubt.

Claudia
Mattig