
Individualbesteuerung: Systemwechsel im Überblick
Die Einführung der Individualbesteuerung stellt einen Systemwechsel in der Besteuerung von Ehepaaren dar. Statt der gemeinsamen Veranlagung werden die ...

Die Steuerverwaltung des Kantons Schwyz hat kürzlich darüber informiert, wie die Deklaration der Kurzarbeitsentschädigung (KAE) im Lohnausweise zu erfolgen hat und diese steuerlich behandelt wird.
In der Veranlagungspraxis pro 2020 hat die Steuerverwaltung des Kantons Schwyz grundsätzlich nicht vor, im Falle von KAE auch die Berufsauslagen (Fahrkosten, Auswärtsverpflegung, Aus- und Weiterbildung) zu kürzen. Die Kürzung des pauschalen Berufsauslagenabzugs bleibt jedoch vorbehalten, weil sich dieser pauschal nach der Höhe des Erwerbseinkommens (inkl. Ersatzeinkommens) berechnet. Diese Kürzung dürfte jedoch nur bei kleineren Erwerbseinkommen von Relevanz sein, weil nur bei diesen der maximale Pauschalabzug evtl. nicht erreicht wird.
Die Praxis im Kanton Schwyz gilt jedoch nicht überall. Aus diesem Grunde sind für Arbeitgeber im Kanton Schwyz nachfolgende Angaben zu beachten:
Quelle: Kantonale Steuerverwaltung Schwyz, Markus Beeler, Vorsteher