• Über uns
  • Team
  • Events
  • Kontakt
  • De
  • En
Mattig-Suter und PartnerMattig-Suter und PartnerMattig-Suter und PartnerMattig-Suter und Partner
  • Home
  • Dienstleistungen
    • Abacus Services
    • Finanz- und Rechnungswesen
    • Rechtsberatung
    • Steuerberatung
    • Wirtschaftsberatung
    • Wirtschaftsprüfung
  • Fragestellungen
    • Betreuung von Gemeinden
    • Die Wohnsitznahme in der Schweiz
    • Erben und Vererben von Immobilien
    • Fiskalvertretung
    • Nachfolgeplanung für Familienunternehmen
    • Wertorientierte Unternehmensführung
  • Karriere
    • Offene Stellen
Home Blog Steuerberatung Deklaration Kurzarbeitsentschädigung
© iStock.com/fotogestoeber.de
20. Januar 2021 | Steuerberatung

Deklaration der Kurzarbeitsentschädigung auf dem Lohnausweis im Kanton Schwyz

Die Steuerverwaltung des Kantons Schwyz hat kürzlich darüber informiert, wie die Deklaration der Kurzarbeitsentschädigung (KAE) im Lohnausweise zu erfolgen hat und diese steuerlich behandelt wird.

In der Veranlagungspraxis pro 2020 hat die Steuerverwaltung des Kantons Schwyz grundsätzlich nicht vor, im Falle von KAE auch die Berufsauslagen (Fahrkosten, Auswärtsverpflegung, Aus- und Weiterbildung) zu kürzen. Die Kürzung des pauschalen Berufsauslagenabzugs bleibt jedoch vorbehalten, weil sich dieser pauschal nach der Höhe des Erwerbseinkommens (inkl. Ersatzeinkommens) berechnet. Diese Kürzung dürfte jedoch nur bei kleineren Erwerbseinkommen von Relevanz sein, weil nur bei diesen der maximale Pauschalabzug evtl. nicht erreicht wird.

Die Praxis im Kanton Schwyz gilt jedoch nicht überall. Aus diesem Grunde sind für Arbeitgeber im Kanton Schwyz nachfolgende Angaben zu beachten:

  • Die KAE ist gemäss Wegleitung (Rz 34) im LA in Ziffer 7 als «Andere Leistung» anzugeben.
  • Nur ersatzweise gilt: Kann der Arbeitgeber die Deklaration mit seinem Lohnbuchhaltungsprogramm nicht wie in der Wegleitung vorgegeben in Ziffer 7 vornehmen, so ist die KAE in Ziffer 1 beim Lohn zu berücksichtigen. Ferner wird in Ziffer 15 bei den Bemerkungen zwingend einen Hinweis auf «KAE» benötigt und, wenn möglich, auch die Angabe der Höhe des KAE-Betrages oder der tatsächlich geleisteten Arbeitstage.

Quelle: Kantonale Steuerverwaltung Schwyz, Markus Beeler, Vorsteher


Weitere interessante Artikel

15. Juli 2026

Auf dem Weg zur Individualbesteuerung: Instrumentarium

Wenn denn einmal die Individualbesteuerung im Bund und in den Kantonen eingeführt sein wird (spätestens ab 1. Januar 2032), haben Ehegatten je eine Steuererklärung nach ...

Claudia
Mattig

2. Juli 2026

Ganzheitliche Betrachtung Individualbesteuerung / Eigenmietwert

Die Einführung der Individualbesteuerung markiert einen fundamentalen Wechsel im Steuerwesen, der eng mit der geplanten Abschaffung des Eigenmietwertes ...

Claudia
Mattig

13. Mai 2026

Individualbesteuerung: Systemwechsel im Überblick

Die Einführung der Individualbesteuerung stellt einen Systemwechsel in der Besteuerung von Ehepaaren dar. Statt der gemeinsamen Veranlagung werden die ...

Katja
Lötscher

Mehr
Home
Dienstleistungen
Fragestellungen
Events
Über uns
Team
Karriere
Offene Stellen
Impressum
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Datenschutzerklärung
Rechtliche Hinweise
Support
Kontakt
© Treuhand- und Revisionsgesellschaft Mattig-Suter und Partner. Alle Rechte vorbehalten.
  • Home
  • Dienstleistungen
  • Fragestellungen
  • Events
  • Über uns
  • Team
  • Karriere
  • Offene Stellen
  • Impressum
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen
  • Datenschutzerklärung
  • Rechtliche Hinweise
  • Support
  • Kontakt
© Treuhand- und Revisionsgesellschaft Mattig-Suter und Partner. Alle Rechte vorbehalten.
  • De
  • En
  • Home
  • Dienstleistungen
    • Abacus Services
    • Finanz- und Rechnungswesen
    • Rechtsberatung
    • Steuerberatung
    • Wirtschaftsberatung
    • Wirtschaftsprüfung
  • Fragestellungen
    • Betreuung von Gemeinden
    • Die Wohnsitznahme in der Schweiz
    • Erben und Vererben von Immobilien
    • Fiskalvertretung
    • Nachfolgeplanung für Familienunternehmen
    • Wertorientierte Unternehmensführung
  • Karriere
  • Offene Stellen
  • Über uns
  • Team
  • Events
  • Kontakt
Mattig-Suter und Partner