
Auf dem Weg zur Individualbesteuerung: Instrumentarium
Wenn denn einmal die Individualbesteuerung im Bund und in den Kantonen eingeführt sein wird (spätestens ab 1. Januar 2032), haben Ehegatten je eine Steuererklärung nach ...

Infolge Ausgleich der kalten Progression wurden bei der direkten Bundessteuer verschiedene Abzüge und Tarife an die Teuerung angepasst. U.a. wurden die Maximalabzüge für Versicherungsprämien und Sparkapitalzinsen für Ehepaare auf CHF 3’700, Aus-, Weiterbildungs- und Umschulungskosten auf CHF 13’000, Kinderdrittbetreuungskosten auf CHF 25’800, Fahrkosten auf CHF 3’300, der Zweiverdienerabzug auf min. CHF 8’600 und max. CHF 14’100 sowie der Kinder- und der Unterstützungsabzug auf je CHF 6’800 erhöht.
Seit 1. Januar 2025 können Beitragslücken aus vergangenen Jahren nachträglich durch zusätzliche Einkäufe geschlossen werden. Das bedeutet aber konkret, dass erst Lücken geschlossen werden können, die ab 1. Januar 2025 entstanden sind, sodass, wegen der jährlichen Betrachtung, erst ab 1. Januar 2026 diese Lücken (aus dem Jahr 2025) geschlossen werden können. Es gelten weiterhin folgende Einschränkungen:
Achtung, die nachträglichen Einkäufe sind limitiert:
Ausgeschlossen sind Einkäufe, sobald ein regulärer Bezug der Altersleistung erfolgte (WEF-Vorbezüge sind unschädlich). Es gilt somit weiterhin, Einkäufe sorgfältig zu planen um Optimierungspotential zu nutzen.