
Individualbesteuerung: Systemwechsel im Überblick
Die Einführung der Individualbesteuerung stellt einen Systemwechsel in der Besteuerung von Ehepaaren dar. Statt der gemeinsamen Veranlagung werden die ...

Kauft ein Unternehmen eigene Aktien zurück, so führt das zu einer Reduktion des Eigenkapitals, da die eigenen Aktien als Negativposition in der Bilanz geführt werden.
Bei einem Rückkauf von eigenen Aktien werden zwar finanzielle Mittel gebraucht, jedoch wird kein Vermögenswert erworben, was beim Unternehmen zu einer Entreicherung führt. Der Differenzbetrag zwischen Ausgabepreis und Anschaffungskosten ist buchhalterisch – analog einer Kapitalerhöhung – erfolgsneutral im Eigenkapital zu erfassen. Das Bundesgericht hatte im Entscheid vom 6. Juni 2024 zu beurteilen, wie ein Gewinn zwischen den Anschaffungskosten und dem Wiederausgabepreis der eigenen Aktien gewinnsteuerlich zu behandeln ist. Es ging dabei hauptsächlich um die Frage, ob der Differenzbetrag eine steuerneutrale Kapitaleinlage darstellt. Das Bundesgericht entschied – entgegen der Meinung der Steuerverwaltungen – dass die Wiederbegebung eigener Aktien keinen Ertrag darstellt, womit der erzielte Gewinn eine steuerneutrale Kapitaleinlage darstellt.
Die Schweiz setzt seit dem 1. Januar 2024 die globale Mindeststeuer von 15% für multinationale Grosskonzerne mit einem Jahresumsatz von mehr als 750 Millionen Euro mittels Verordnung als Ergänzungssteuer um. Dies betrifft alle Unternehmen, die Teil eines solchen Konzernes – Zweigniederlassungen eingeschlossen – sind.
Steuerpflichtige Unternehmen müssen die erste Steuererklärung für die Ergänzungssteuer unaufgefordert online der Steuerbehörde bis zum 30. Juni 2026 übermitteln.

Die Einführung der Individualbesteuerung stellt einen Systemwechsel in der Besteuerung von Ehepaaren dar. Statt der gemeinsamen Veranlagung werden die ...

Katja
Lötscher

Die Abschaffung des Eigenmietwerts wird das Wohneigentum in der Schweiz grundlegend verändern. Allerdings tritt die Reform frühestens per 2028 in Kraft.

Claudia
Mattig

Seit dem 1. Januar 2024 sieht das Gesetz (Art. 725a Abs. 2 OR) für Gesellschaften ohne Revisionsstelle vor, dass bei einem Kapitalverlust die Jahresrechnung ...

Claudia
Mattig