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Home Geschützt: Blog Wirtschaftsprüfung Entwicklung der Nachhaltigkeitsberichterstattung
© iStock.com/pcess609
18. September 2024 | Wirtschaftsprüfung
Urs KrienbühlMandatsleiter
Aldo DubacherPartner,
Mitglied Geschäftsleitung,
Spartenleiter

Entwicklung der Nachhaltigkeitsberichterstattung in der Schweiz

Aktuelle Situation

Seit der Einführung des neuen Aktienrechts 2023, sind ausschliesslich börsenkotierte Unternehmen zu einer jährlichen Berichtserstattung über nicht finanzielle Belange verpflichtet, sobald sie gewisse Schwellenwerte überschreiten. Die Berichte bedürfen der Genehmigung und Unterzeichnung des obersten Leitungs- oder Verwaltungsorganes sowie der Genehmigung der Generalversammlung.

Gesetzesänderung in der Vernehmlassung nimmt mehr Unternehmen in die Pflicht

Der Bundesrat hat im Juni die Vernehmlassung zu einer Gesetzesänderung der Nachhaltigkeitsberichtserstattung eröffnet. Neu sollen alle Unternehmen Nachhaltigkeitsberichte publizieren, welche zwei der drei folgenden Schwellenwerte in zwei aufeinanderfolgenden Jahren überschreiten:

  • 250 Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt
  • 25 Mio. Bilanzsumme
  • 50 Mio. Umsatz

Zudem müssen diese Berichte von einem Revisionsunternehmen oder einer Konformitätsbewertungsstelle geprüft werden. Wir gehen davon aus, dass die Gesetzesänderung höchstwahrscheinlich so in die Praxis kommen wird, da der Bundesrat damit die Angleichung an die bereits existierende EU-Gesetzgebung erreichen will.

Pflichten für KMU

Für KMU, welche die Schwellenwerte nicht überschreiten, entstehen keine direkten gesetzlichen Handlungspflichten, jedoch können Nachhaltigkeitsnachweise für grosse Schweizer- oder internationale Unternehmen eingefordert werden, wenn das KMU in ihrer Lieferkette tätig ist. Da grosse Unternehmen möglicherweise diese Nachhaltigkeitsnachweise für ihre eigene gesetzlich vorgeschriebene Berichtserstattung benötigen. Zudem werden auch bei öffentlichen Auftragsausschreibungen und Offertanfragen immer öfter Nachweise zur Einhaltung von Nachhaltigkeitsstandards oder -vorgaben verlangt. Wenn diese Nachweise nicht erbracht werden können, besteht die Gefahr, bei Auftragsvergaben nicht berücksichtigt zu werden.

Hilfestellung für KMU zur Errichtung eines Nachhaltigkeitsmanagements und der -berichterstattung

Momentan arbeitet eine Arbeitsgruppe an einem FER-Leitfaden, welcher eine Hilfestellung zum Errichten eines Nachhaltigkeitsmanagements wie auch für die Nachhaltigkeitsberichtserstattung leisten soll. In erster Linie ist dieser Leitfaden für Unternehmen gedacht, welche die FER-Standards selber anwenden. Er kann jedoch auch für andere KMU nützlich sein und beim Aufbau eines geeigneten Nachhaltigkeitsmanagementsystems helfen. Die Herausgabe der ersten Version des FER-Leitfadens wird auf Ende 2024 erwartet.


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