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Home Blog Steuerberatung Erneute Abstimmung über die Abschaffung der Heiratsstrafe
© iStock.com/AndreyPopov
29. Oktober 2026 | Steuerberatung
Florian FarnerLeiter Sitz Oberer Zürichsee,
Rechtsanwalt,
Urkundsperson

Erneute Abstimmung über die Abschaffung der Heiratsstrafe

Nach der Annahme der Individualbesteuerung im März 2026 wird am 29. November 2026 mit der Fairness-Initiative erneut über ein Modell der
Ehegattenbesteuerung abgestimmt. Bei Annahme der Initiative droht eine grosse Ungewissheit und ein enormer administrativer Aufwand.

Initiativbegehren

Die Initiative der Mitte «Ja zu fairen Bundessteuern auch für Ehepaare – Diskriminierung der Ehe endlich abschaffen!», kurz «Fairness-Initiative», fordert eine gemeinsame Besteuerung von Ehepaaren bei der direkten Bundessteuer und verbietet die Benachteiligung gegenüber unverheirateten Personen. Bei Annahme der Fairness-Initiative durch Volk und Stände erhält das Parlament drei Jahre Zeit, diese Vorgaben gesetzlich umzusetzen.

Umsetzung

Die Initiative schreibt nicht vor, wie die gemeinsame Besteuerung der Ehepaare bei Annahme umgesetzt werden muss. Zur Auswahl stehen insbesondere verschiedene sogenannte Splitting-Modelle und die alternative Steuerberechnung. Beim Splitting wird das steuerbare Einkommen der Ehegatten durch einen Splittingfaktor (bspw. 2 oder 1.7) geteilt. Der daraus resultierende Steuertarif wird in der Folge auf das gemeinsame Einkommen der Ehegatten angewendet. Bei der alternativen Steuerberechnung soll bei Ehegatten neben der Steuerberechnung nach dem bisherigen Ehegattentarif auch die Steuer für jeden einzelnen Ehegatten anhand des Tarifs und der Abzüge für unverheiratete Personen berechnet werden. Den Ehegatten dürfte dabei nur der tiefere aus diesen beiden Berechnungen resultierende Betrag in Rechnung gestellt werden.

Keine Zivilstandsneutralität

Im Gegensatz zur Individualbesteuerung strebt die Fairness-Initiative keine zivilstandunabhängige Besteuerung an. Ziel der Initiative ist die Abschaffung der Heiratsstrafe durch ein Verbot einer bundessteuerlichen Benachteiligung von Ehegatten in der Verfassung. Demgegenüber schliesst sie eine Benachteiligung von Unverheirateten sowie die Benachteiligung von Ehepaaren auf kantonaler Ebene nicht aus. Je nach der vom Parlament gewählten Umsetzung droht eine grössere oder kleinere Benachteiligung von Unverheirateten gegenüber den gemeinsam besteuerten Ehegatten.

Widerspruch zur Individualbesteuerung

Die Fairness-Initiative, welche bei der Bundessteuer die Pflicht zur gemeinsamen Besteuerung von Ehegatten vorsieht, steht im direkten Widerspruch zum im März 2026 vom Schweizer Stimmvolk angenommenen Bundesgesetz über die Individualbesteuerung. Diese sieht vor, dass Ehegatten ab 2032 jeweils eine eigene Steuererklärung einreichen und nicht mehr gemeinsam veranlagt werden.

Das Bundesgesetz zur Individualbesteuerung bleibt auch im Falle einer Annahme der Fairness-Initiative gültig. Ohne weitere Änderungen müssten die Ehepaare in der Folge in den Kantonen jeweils je Ehegatte eine individuelle Steuererklärung und für die direkte Bundessteuer eine gemeinsame Steuererklärung einreichen.

Um diesen Widerspruch zwischen Bund und Kantonen sowie den daraus resultierenden mutmasslich enormen administrativen Aufwand zu verhindern, müsste das Parlament schnell reagieren und die vom Schweizer Stimmvolk angenommene Individualbesteuerung wieder aufheben. Es bleibt jedoch fraglich, ob die Individualbesteuerung ohne Referendum und erneute Volksabstimmung aufgehoben werden kann. Es droht eine jahrelange Ungewissheit über die künftige Besteuerung der Ehegatten. Insbesondere die Kantone, welche sich derzeit auf die Einführung der Individualbesteuerung vorbereiten, benötigen jedoch schnell Klarheit darüber, welches System inskünftig angewendet werden soll.


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